Propst Dirk Süssenbach bewirbt sich um zweite Amtszeit
14. April 2023
Nach neun Jahren im Amt stellt er sich zur Wiederwahl durch die Kirchenkreissynode. Der Kirchenkreisrat hatte im Februar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Ausschreibung der Propststelle für die Nordpropstei zu verzichten und Süssenbach einstimmig zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Bei der Wahl, die am 26. April in der St. Johannis Kirche in Oldenburg stattfindet, muss die Mehrheit der Mitglieder der Kirchenkreissynode für Süssenbach stimmen, also mindestens 34 Synodale. Beschlussfähig ist die Synode, wenn mindestens 44 der 66 Synodalen anwesend sind.
Die Wahl hat laut dem Nordkirchen-Gesetz für Pröpstinnen und Pröpste der Nordkirche ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Mit der Nachbesetzung in der Südpropstei wird sich die Synode im nächsten Jahr beschäftigen, wenn Propst Barz in den Ruhestand tritt.
Begleitung von Gemeinden und Verwaltungsaufgaben
Mehr erfahren über die Arbeit des Verwaltungszentrums
Die Pröpste der Nord- und der Südpropstei sind in erster Linie für die Begleitung der Kirchengemeinden sowie der Pastorinnen und Pastoren zuständig. Darüber hinaus trägt Propst Süssenbach die Verantwortung für die Arbeit des kirchlichen Verwaltungszentrums in Neustadt, während sein Amtsbruder Peter Barz für die Südpropstei und das Evangelische Zentrum in Eutin zuständig ist.
In die Amtszeit der beiden Pröpste fallen das kirchliche Engagement rund um den Garten am frischen Wasser in Eutin zur Landesgartenschau 2016 und die Veranstaltungen zum Lutherjahr 2017, die über den Kirchenkreis hinaus ausstrahlen konnten.

Verantwortung für Friedhöfe und Diakonie
Als Reaktion auf den Wandel in der Bestattungskultur wurde außerdem ein neues Sachgebiet Friedhof beim Kirchenkreis geschaffen, das mit besonderer Sachkenntnis die Kirchengemeinden unterstützt und rechtssichere Gebührenordnungen für die Zukunft auf den Weg gebracht hat.
2020 wurde außerdem ein Diakonisches Werk für den Kirchenkreis gegründet.
Pfarrstellen müssen reduziert werden
Aktuell beschäftigt die Kirchengemeinden vor allem noch der im Dezember 2019 von der Synode verabschiedete Pfarrstellenrahmenplan 2025, nachdem in den Gemeinden 13 Vollzeit-Pfarrstellen wegfallen werden. Dies sind Vorgaben der Nordkirche. Damit verbunden ist eine verstärkte Zusammenarbeit mehrerer benachbarter Kirchengemeinden.
Die Kirche reagiert mit diesen Maßnahmen auf die demografisch absehbar sinkende Zahl an Kirchenmitgliedern und die ebenfalls sinkende Zahl an Pastorinnen und Pastoren.
Zentrale Herausforderung für Zukunft der Gemeinden
Es gelte, so Propst Süssenbach, nach der Einrichtung mehrerer Pfarrsprengel in der Nordpropstei jetzt die neuen Strukturen in der Praxis zu erproben, in eine gute tägliche Zusammenarbeit zu kommen und auf positive Erfahrungen aufzubauen.
Auch die Kirchenkreisverwaltung hat mit wachsenden Aufgaben, die immer mehr fachlicher Expertise bedürfen, und mit zurückgehenden Ressourcen zu kämpfen. Deswegen wll sie enger mit dem Nachbarkirchenkreis Lübeck-Lauenburg zusammenarbeiten, zum Beispiel bei den Themen Fundraising oder Personalverwaltung.
Mein Ziel ist, den Wandel in unserer Kirche mit Gottes Hilfe aktiv und positiv zu gestalten anstatt den Mangel zu verwalten. Ich bin guter Dinge, dass unsere Kirchengemeinden auf ihre neuen Erfahrungen werden aufbauen können und dass die Gemeinden dank der vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden auch zukünftig sehr lebendige Orte sein werden, an denen die frohe Botschaft des Evangeliums mit Leben gefüllt wird.