Schleswig-Holstein reguliert Gottesdienst-Quadratmeter
05. Mai 2020
Mit einem Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung am Dienstag die Bedingungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten in Schleswig-Holstein nachreguliert. Erlaubt sind nun ab 9. Mai Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl von einem Besucher pro zehn Quadratmeter Fläche, wie die Bischofskanzlei in Schleswig mitteilte.
In ihrem Erlass vom 1. Mai über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war das Verhältnis auf 15 Quadratmeter festgelegt gewesen. Dazu hatte sich die Nordkirche kritisch geäußert und um eine Nachjustierung gebeten.
Verantwortungsvoller Umgang mit der Corona-Pandemie
Die neue Vorgabe mit einer Begrenzung auf 10 Quadratmeter pro Person sei ein praktikabler Rahmen, sagte Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein. "Nun wird in unseren 500 Kirchengemeinden mit ihren großen Gotteshäusern und vielen kleinen Dorfkirchen geklärt, wie die vielfältigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen jeweils umgesetzt werden können." Der verantwortungsvolle Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie als Ausdruck christlicher Nächstenliebe sei "unser ureigenes Interesse".