Tagung der Landessynode

Nordkirchen-Landessynode beschließt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Figurines, depicting a gay wedding or Civil Partnership between two women, on top of a wedding cake, narrow focus on the head.
Figurines, depicting a gay wedding or Civil Partnership between two women, on top of a wedding cake, narrow focus on the head.© Bob Thomas, Getty Images

29. September 2016 von Simone Viere

In der Nordkirche können demnächst gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst als Paar gesegnet werden - so hat die Landessynode der Nordkirche heute mit großer Mehrheit entschieden. Damit ist in Zukunft die Segnung eines homosexuellen Paares eine offizielle kirchliche Amtshandlung - wie ein Traugottesdienst für Mann und Frau.

Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Kirchenleitung hat die in Lübeck-Travemünde tagende Landessynode am Donnerstagabend beschlossen. Voraussichtlich Anfang November wird das Gesetz in Kraft treten, wenn es im kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt steht. 

Die Segnung eines homosexuellen Paares ist jetzt eine offizielle kirchliche Amtshandlung - wie es auch ein Traugottesdienst für Mann und Frau ist. Der Gesetzentwurf wurde bei nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. In der Landessynode haben 156 Frauen und Männer aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Sitz und Stimme.

Bischof Ulrich: "Keine Entwertung der Ehe"

In der Debatte verwies Landesbischof Gerhard Ulrich darauf, dass mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Entwertung der Ehe verbunden ist. "Eine Amtshandlung - auch die Trauung - segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen", sagte Ulrich. Dies sei ein riesiger, nicht nur theologischer Unterschied. Ulrich ist auch Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Propst Daniel Havemann aus dem Kirchenkreis Plön-Segeberg dagegen kritisierte, dass in der Vorlage zwischen Trauung und Segnungsgottesdiensten unterschieden wird. Er sprach als Vorsitzender der Theologischen Kammer der Nordkirche. Bei der Unterscheidung bestehe die Gefahr, dass Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare als "Trauung zweiter Klasse" verstanden werden könnte.

Der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit dagegen warb für die Vorlage der Kirchenleitung. Er berichtete von Kirchenmitgliedern, die bei einem Beschluss mit der Bezeichnung "Trauung" mit Kirchenaustritt gedroht hatten. Im Zuge der Diskussion wurde ein Antrag der Kirchenkreissynode Hamburg-Ost zurückgezogen. Dieser verlangte, dass auch bei Homosexuellen der Begriff "Traugottesdienst" verwendet wird.

Der jetzt beschlossene Entwurf der Kirchenleitung sieht eine Segnung von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften als Amtshandlung im Gottesdienst vor. Diese Amtshandlung muss in ein Kirchenbuch eingetragen werden, "das Trauungen, Segnungen von Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung aufführt".

Handreichung für Gemeinden geplant

Wenn ein Pastor eine Segnung im Gottesdienst ablehnt, soll er dies mit dem Kirchengemeinderat beraten und dann den zuständigen Propst des Kirchenkreises informieren. Dieser soll dann für die gottesdienstliche Feier sorgen. Landesbischof Ulrich kündigte eine Handreichung für die rund 1.000 Kirchengemeinden an, in der es Hilfen und Anregungen für die Gottesdienste gibt.

Darüber hinaus stimmte die Landessynode einem Antrag des Hamburger Synodalen Sieghard Wilm zu, einen synodalen Themenprozess einzuleiten mit dem Arbeitstitel "Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern - Menschen stärken". Das Synodenpräsidium wurde beauftragt, eine entsprechende Vorbereitungsgruppe zur Steuerung des Prozesses einzusetzen. Die im Verlauf der Synodendiskussion vorgetragenen Gesichtspunkte werden dabei aufgegriffen. Ziel des Prozesses ist die Vorbereitung einer entsprechenden Themensynode.

Die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern ist jetzt die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können. Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat bundesweit 20 Mitgliedskirchen. In der 2012 gegründeten Nordkirche galt bislang eine Übergangsregelung.

In der ehemaligen nordelbischen Kirche (Hamburg und Schleswig-Holstein) waren schon lange vor der Nordkirchen-Gründung im Jahr 2012 Segnungen homosexueller Paare in einem gottesdienstlichen Rahmen möglich. Dafür musste aber in jedem Einzelfall erst von Kirchengemeinderat und Propst die Zustimmung eingeholt werden. Dies war zuvor auf dem Gebiet der früheren Pommerschen Kirche ausdrücklich ausgeschlossen. In der Mecklenburgischen Kirche war eine Segnung offiziell nur als "seelsorgerliche Begleitung" möglich.

Offizielle Zahlen für Segnungen auf dem Gebiet der Nordkirche gibt es nicht. Schätzungen gehen von etwa 100 gleichgeschlechtlichen Paaren seit dem Jahr 2000 aus, die sich kirchlich haben segnen lassen.

Weitere Tagesordnungspunkte der Synodensitzung sind am Freitag unter anderem "Eine Kirche des gerechten Friedens" und ein Bericht aus der Arbeitsstelle "Geschlechtergerechtigkeit". Am Sonnabend sind noch die zweiten Lesungen von Kirchengesetzen vorgesehen.

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