Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde

Die Nordkirche ruft zur Kirchengemeinderatswahl 2016 auf

Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen angeschrieben werden
Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen angeschrieben werden© Annette Klinkhardt
Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen angeschrieben werden
Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen angeschrieben werden

20. November 2015 von Simone Viere

Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche wirbt für die Kirchenwahl 2016. Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollen rechtzeitig vor dem Wahlzeitraum 13. bis 27. November 2016 angeschrieben werden, kündigte Pastor Jörn Möller vom Amt für Öffentlichkeitsdienst am Freitag vor der in Lübeck-Travemünde tagenden Landessynode an.

Es gibt in der Nordkirche nach Möllers Angaben insgesamt 1,96 Million Wahlberechtigte. Mit der Öffentlichkeitskampagne Nordkirche.de/Mitstimmen wirbt die Nordkirche schon jetzt dafür, zur Wahl zu gehen oder sich sogar als Kandidaten zur Verfügung zu stellen.

In den rund 1.000 evangelischen Kirchengemeinden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben rund 10.000 Frauen und Männer in den Kirchengemeinderäten Sitz und Stimme. Die 1.000 Kirchengemeinderäte müssen neu gewählt werden.

Jugendliche ab 14 Jahren erstmals wahlberechtigt

Durch die Senkung des Wahlalters dürfen 2016 erstmals in allen Gemeinden auch jugendliche Gemeindemitglieder mitwählen, die spätestens am 13. November 2016 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Durch diese Neuregelung können beispielsweise mehr als 21.000 Konfirmanden zur Wahl gehen.

Kirchenwahlen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland werden nach den Wahlvorgaben der Nordkirchenverfassung als allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen durchgeführt. Alle sechs Jahre werden die Kirchengemeinderäte (KGR) in der Nordkirche neu gewählt.

Im November 2016 steht diese Wahl erstmals in der 2012 gegründeten Nordkirche an. Um 2016 die Wahl gemeinsam für die gesamte Nordkirche durchführen zu können, sind viele bisherige Kirchengemeinderäte acht Jahre im Amt verblieben.

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