Kirchenparlament

Landessynode der Nordkirche tagt in Rostock und Greifswald

Abstimmung auf der Landessynode
Abstimmung auf der Landessynode© Lena Modrow

28. Februar 2019

Die 156-köpfige Synode der Nordkirche kommt vom 28. Februar bis 2. März in Rostock-Warnemünde und in Greifswald zusammen. Schwerpunkte sind die Wahl des künftigen Bischofs im Sprengel Mecklenburg und Pommern sowie mehrere Berichte und Kirchengesetze.

Bischofswahl in Greifswald

Die Wahl des Bischofsnachfolgers von Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) beginnt am 1. März im Greifswalder Dom St. Nikolai mit einem Gottesdienst (10.30 Uhr), in dem Bischof Gothart Magaard (Schleswig) predigt. Zur Wahl stehen der Dresdner Superintendent Christian Behr (58) und der mecklenburgische Ökumenepastor Tilman Jeremias (52). Auf den Gottesdienst folgen nach einer kurzen Mittagspause ab etwa 12.30 Uhr die Begründung des Wahlvorschlags, die Vorstellung der beiden Kandidaten und ab circa 14 Uhr die Wahl selbst. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit (79 Stimmen) erhält.

Gesetzesvorlage zur Steuerung der Anzahl der Pastoren

Die scheidenden Bischöfe von Maltzahn und Abromeit sowie der ebenfalls bald aus dem Dienst scheidende Landesbischof Gerhard Ulrich werden auf der Synodentagung Berichte abgeben. Zu den Gesetzesvorlagen, mit denen sich das Kirchenparlament beschäftigen wird, gehört ein Gesetz zur Steuerung der Anzahl der Pastoren in der Nordkirche.

Prozentuale Verteilung von Pastorenstellen soll weitergeführt werden

Durch diese Vorlage solle angesichts abnehmender Pastorenzahlen die Solidarität miteinander in Gesetzesform gegossen werden, sagte Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Personal-Dezernent im Landeskirchenamt. Ausgangspunkt sei der Stand vom Dezember 2015. Damals arbeiteten rund 1.700 Pastoren in der Landeskirche, darunter etwa zehn bis zwölf Prozent auf Landeskirchenebene und das Gros in den 13 Kirchenkreisen (1.420 Pastoren). Die prozentuale Verteilung der Pastoren von damals solle weitergeführt werden.

Das bedeute, dass keine neuen Pastoren in die Bereiche gehen könnten, die über ihrer Soll-Stärke liegen, sagte Tetzlaff. Ausnahmemöglichkeiten soll es aber für die Pastoren geben, die sich nach ihrer dreijährigen Probezeit auf die Pfarrstelle ihrer Probezeit bewerben wollen.

Prognose: 300 Nachwuchsgeistliche von 2020 bis 2030

Die Nordkirche rechne damit, dass im Jahr 2030 nur noch 1.100 Pastoren in ihrem Bereich arbeiten werden und damit 600 weniger als Ende 2015. Allein im Jahr 2022 werden laut Tetzlaff etwa 100 Pastoren in den Ruhestand gehen. In der Zeit zwischen 2020 und 2030 werden voraussichtlich rund 300 Nachwuchsgeistliche neu hinzukommen. Deshalb solle das Gesetz dazu beitragen, die nachwachsenden Pastorengenerationen nach Bedarf zu verteilen, sagte Tetzlaff.

Wahl eines Digitalisierungs- und Teilhabeausschusses

Darüber hinaus wird die Landessynode ihre Ausschüsse wählen, darunter erstmals einen Digitalisierungs- und einen Teilhabeausschuss. Den Synodalen liegt auch ein Antrag zur Gründung eines Ausschusses „Junge Menschen im Blick“ vor.

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