Nordkirche beschließt Kirchbaugesetz
28. Februar 2020
Am ersten Tag der Tagung der Landessynode in Lübeck-Travemünde haben sich die Synodalen unter anderem mit der Vereinheitlichung der Baugesetzgebung in der Nordkirche beschäftigt.
Bisher waren noch die Gesetze und Richtlinien der früheren drei Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern in der 2012 gegründeten Fusionskirche gültig gewesen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Das neue Gesetz vereinheitlicht die Bestimmungen für die Nordkirche in Bezug auf das Bauen und die Unterhaltung aller kirchlicher Gebäude. Bei dem neuen Gesetz wurde zudem beschlossen, die Zuständigkeiten der Kirchenkreise zu erweitern, damit Verwaltungsprozesse und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Bericht aus dem Landeskirchenamt
Zudem gab es den Bericht aus dem Landeskirchenamt, der nun jedes Jahr auf der Synode vorgestellt werden soll.Dabei sollen vor allem herausragende Projekte, Aufgaben und Organigramme aus den Standorten Kiel und der Außenstelle Schwerin dargestellt werden.
Geistlicher Impuls der Landesbischöfin
Die Landessynode begann am Donnerstag mit dem geistlichen Impuls der Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, in der sie zu nüchterner Wachheit, Aufmerksamkeit und Achtsamkeit füreinander warb.