Wahlsynode

So läuft die Bischöfinnen-Wahl in der Nordkirche

Nach zehnjähriger Amtszeit stellt sich Bischöfin Kirsten Fehrs (59) am Sonnabend (5. Juni) im Hamburger Michel zur Wiederwahl.
Nach zehnjähriger Amtszeit stellt sich Bischöfin Kirsten Fehrs (59) am Sonnabend (5. Juni) im Hamburger Michel zur Wiederwahl. © Horst Gerlach, iStockphoto
Bleibt Kirsten Fehrs Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck? Am 5. Juni ist Wahltag. Spannend ist die Wahl auch deswegen, weil sie zum ersten Mal digital abläuft.
Bleibt Kirsten Fehrs Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck? Am 5. Juni ist Wahltag. Spannend ist die Wahl auch deswegen, weil sie zum ersten Mal digital abläuft. © Nordkirche
Andreas Hamann, Ulrike Hillmann und Elke König bilden das Präsidium der Landessynode. Sie werden diesmal zusammen mit den anderen Landessynodalen erstmals digital über die Wahl einer Bischöfin-Kandidatin abstimmen.
Andreas Hamann, Ulrike Hillmann und Elke König bilden das Präsidium der Landessynode. Sie werden diesmal zusammen mit den anderen Landessynodalen erstmals digital über die Wahl einer Bischöfin-Kandidatin abstimmen. © Michael Ruff, Nordkirche

02. Juni 2021 von Julia Krause

Am 5. Juni stellt sich Bischöfin Kirsten Fehrs zur Wiederwahl. Die Landessynode entscheidet dann, ob sie weiterhin Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche bleibt. Aber wie läuft das Wahlverfahren eigentlich ab? Wir erklären die wichtigsten Eckpfeiler des Bischofswahlgesetzes in Kurzform.

Zehn Jahre ist es her, dass sich die ehemals Hamburger Pröpstin Kirsten Fehrs gegen die damalige EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr in der Bischöfinnenwahl durchsetzte. Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen, das erst im vierten Wahlgang entschieden wurde. Diesmal wird kein Wahlkrimi erwartet: Kirsten Fehrs hat sich in ihrer bisherigen Amtszeit den Ruf einer sehr engagierten und beliebten Bischöfin erarbeitet. Zudem ist sie bei der diesjährigen Wahl die einzige Kandidatin. 

Doch wie wird man überhaupt Kandidat oder Kandidatin? 

Voraussetzung dafür ist, dass der Wahlvorbereitungsausschuss einen vorschlägt. Die Zusammensetzung des Ausschusses unterliegt dabei strengen Richtlinien. So sind elf Mitglieder Landessynodale, davon mindestens sechs Ehrenamtliche, zwei  Pastorinnen bzw. Pastoren und zwei Mitarbeitende – jeder Sprengel muss durch wenigstens zwei Menschen repräsentiert werden. Hinzu kommen die Bischöflichen Personen der Nordkirche, zwei ehrenamtliche Mitglieder der Kirchenleitung, zwei Mitglieder der Theologischen Kammer und ein Mitglied des Synodenpräsidiums. 

Den Vorsitz des Wahlvorbereitungsausschusses hat der- oder diejenige, die auch Mitglied des Synodenpräsidiums ist. In diesem Falle ist das Präses Ulrike Hillmann. Sie beruft den Wahlvorbereitungsausschuss zwölf Monate vor der anstehenden Bischofswahl ein. Abgesehen von den Aussschuss-Mitgliedern wird auch noch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) als Beraterin bzw. Berater zu den Sitzungen eingeladen.

Die Beratungen der Ausschuss-Beteiligten sind nicht öffentlich und unterliegen der Verschwiegenheit. Ziel ist eine Liste mit Favoriten, die mindestens eine Zweidrittel-Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder in geheimer Wahl erlangt haben. Wenn die vorgeschlagenen Personen sich zur Kandidatur bereit erklärt haben, wird die Kandidaten-Liste der Landessynode spätestens zehn Wochen vor der Wahl vorgelegt. Im aktuellen Fall besteht die Liste nur aus einem Vorschlag: Bischöfin Kirsten Fehrs. 

Ergänzt werden kann die Liste aber dennoch: Bis fünf Wochen vor der Wahl haben die Mitglieder der Landessynode die Möglichkeit, eigene Personen hinzuzufügen, wenn sie von mindestens einem Viertel der 156 Landessynodalen unterstützt werden. Dies ist bei der diesjährigen Wahlperiode nicht gegeben gewesen. 

Und wie läuft die Wahl genau ab? 

Die Wahl zur Bischöfin oder zum Bischof findet im Rahmen einer Synode statt: Stimmberechtigt sind alle 156 Landessynodale, wovon zwei Drittel anwesend sein müssen, damit die Wahl durchführbar ist. Jedes Synodenmitglied hat eine Stimme, die es normalerweise auf einem Zettel nach der Vorstellung des oder der Kandidatin in geheimer Wahl abgibt.

Welche Aufgaben hat eine Bischöfin bzw. ein Bischof?

In der Nordkirche ist eine Bischöfin bzw. ein Bischof für die geistliche Leitung eines Sprengels zuständig. Insgesamt sind es drei Pfarrsprengel: Hamburg und Lübeck, Schleswig und Holstein und Mecklenburg und Pommern. Alle drei zusammen bilden das Gebiet der Nordkirche, deren Gesamtleitung der Landesbischöfin obliegt. 

Die bischöflichen Personen repräsentieren die Kirche gegenüber Politik und Gesellschaft, ordinieren Pastorinnen und Pastoren, leiten besondere Gottesdienste und kümmern sich um verschiedene Schwerpunktthemen, wie etwa den interreligiösen Dialog, die Missions- und Entwicklungshilfe oder die Jugendarbeit. 

Ein besonderes Anliegen von Bischöfin Kirsten Fehrs sind die Flüchtlingsarbeit und der Einsatz für Gewaltopfer. Darüber hinaus engagiert sie sich für eine gute Zusammenarbeit von Kirche und Wirtschaft. 

Diese Wahl ist die erste, die digital und geheim über das Tool OpenSlides abläuft. Dabei werden die Synodalen in alphabetischer Reihenfolge aufgefordert, sich über Mikrofon und Kamera als anwesend zu melden. Danach werden sie einzeln mit dem Autopiloten zur Stimmabgabe geleitet. Die Technik registriert dabei nur, dass eine Stimme abgegeben wurde, jedoch nicht, wie abgestimmt wurde. 

Was passiert, wenn keine Mehrheit zustande kommt?

Erforderlich ist bei nur einem Wahlvorschlag eine Zweidrittelmehrheit. Sollte Kirsten Fehrs diese im ersten Durchgang nicht erreichen, gibt es einen zweiten. Falls dieser ebenfalls keine Zweidrittel-Mehrheit ergibt, ist der Wahlvorbereitungsausschuss gezwungen, eine neue Kanidatin bzw. Kandidaten zu finden. 

Bei mehreren Kanditaten fällt nach dem dritten und allen folgenden Wahlgängen immer derjenige mit den wenigsten Stimmen raus, bis nur eine bzw. einer übrigbleibt, der dann die Mehrheit auf sich vereint. 

Wie lang ist die Amtszeit?

Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Kirsrten Fehrs ist im Falle einer Wiederwahl bereit, bis zum Eintritt in den Ruhestand ihr Amt auszufüllen. Sie ist jetzt 59 Jahre alt. 

Zur Kandidatin

Kirsten Fehrs wurde am 12. September 1961 im schleswig-holsteinischen Wesselburen geboren. 1990 wurde sie zur Pastorin der damals Nordelbischen Kirche ordiniert. 2006 trat sie das Doppelamt einer Pröpstin im Kirchenkreis Hamburg-Ost und der Hauptpastorin an der Hauptkirche St. Jacobi an. Zur Bischöfin für Hamburg und Lübeck wurde Fehrs im Juni 2011 gewählt, die Amtseinführung folgte ein halbes Jahr später. 

In ihre Zuständigkeit fallen die gesamtkirchlichen Hauptbereiche Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sowie Generationen und Geschlechter. Außerdem gehört sie dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) an. Zudem setzt sie sich insbesondere für Opfer von sexualisierter Gewalt ein.

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