So läuft die Bischöfinnen-Wahl in der Nordkirche
02. Juni 2021
Am 5. Juni stellt sich Bischöfin Kirsten Fehrs zur Wiederwahl. Die Landessynode entscheidet dann, ob sie weiterhin Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche bleibt. Aber wie läuft das Wahlverfahren eigentlich ab? Wir erklären die wichtigsten Eckpfeiler des Bischofswahlgesetzes in Kurzform.
Hintergrund: Kirsten Fehrs zur Wiederwahl vorgeschlagen Bischöfin Kirsten Fehrs im PorträtLandessynode der Nordkirche
Zehn Jahre ist es her, dass sich die ehemals Hamburger Pröpstin Kirsten Fehrs gegen die damalige EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr in der Bischöfinnenwahl durchsetzte. Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen, das erst im vierten Wahlgang entschieden wurde. Diesmal wird kein Wahlkrimi erwartet: Kirsten Fehrs hat sich in ihrer bisherigen Amtszeit den Ruf einer sehr engagierten und beliebten Bischöfin erarbeitet. Zudem ist sie bei der diesjährigen Wahl die einzige Kandidatin.
Doch wie wird man überhaupt Kandidat oder Kandidatin?
Voraussetzung dafür ist, dass der Wahlvorbereitungsausschuss einen vorschlägt. Die Zusammensetzung des Ausschusses unterliegt dabei strengen Richtlinien. So sind elf Mitglieder Landessynodale, davon mindestens sechs Ehrenamtliche, zwei Pastorinnen bzw. Pastoren und zwei Mitarbeitende – jeder Sprengel muss durch wenigstens zwei Menschen repräsentiert werden. Hinzu kommen die Bischöflichen Personen der Nordkirche, zwei ehrenamtliche Mitglieder der Kirchenleitung, zwei Mitglieder der Theologischen Kammer und ein Mitglied des Synodenpräsidiums.
Den Vorsitz des Wahlvorbereitungsausschusses hat der- oder diejenige, die auch Mitglied des Synodenpräsidiums ist. In diesem Falle ist das Präses Ulrike Hillmann. Sie beruft den Wahlvorbereitungsausschuss zwölf Monate vor der anstehenden Bischofswahl ein. Abgesehen von den Aussschuss-Mitgliedern wird auch noch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) als Beraterin bzw. Berater zu den Sitzungen eingeladen.
Die Beratungen der Ausschuss-Beteiligten sind nicht öffentlich und unterliegen der Verschwiegenheit. Ziel ist eine Liste mit Favoriten, die mindestens eine Zweidrittel-Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder in geheimer Wahl erlangt haben. Wenn die vorgeschlagenen Personen sich zur Kandidatur bereit erklärt haben, wird die Kandidaten-Liste der Landessynode spätestens zehn Wochen vor der Wahl vorgelegt. Im aktuellen Fall besteht die Liste nur aus einem Vorschlag: Bischöfin Kirsten Fehrs.
Ergänzt werden kann die Liste aber dennoch: Bis fünf Wochen vor der Wahl haben die Mitglieder der Landessynode die Möglichkeit, eigene Personen hinzuzufügen, wenn sie von mindestens einem Viertel der 156 Landessynodalen unterstützt werden. Dies ist bei der diesjährigen Wahlperiode nicht gegeben gewesen.
Und wie läuft die Wahl genau ab?
Die Wahl zur Bischöfin oder zum Bischof findet im Rahmen einer Synode statt: Stimmberechtigt sind alle 156 Landessynodale, wovon zwei Drittel anwesend sein müssen, damit die Wahl durchführbar ist. Jedes Synodenmitglied hat eine Stimme, die es normalerweise auf einem Zettel nach der Vorstellung des oder der Kandidatin in geheimer Wahl abgibt.
Diese Wahl ist die erste, die digital und geheim über das Tool OpenSlides abläuft. Dabei werden die Synodalen in alphabetischer Reihenfolge aufgefordert, sich über Mikrofon und Kamera als anwesend zu melden. Danach werden sie einzeln mit dem Autopiloten zur Stimmabgabe geleitet. Die Technik registriert dabei nur, dass eine Stimme abgegeben wurde, jedoch nicht, wie abgestimmt wurde.
Was passiert, wenn keine Mehrheit zustande kommt?
Erforderlich ist bei nur einem Wahlvorschlag eine Zweidrittelmehrheit. Sollte Kirsten Fehrs diese im ersten Durchgang nicht erreichen, gibt es einen zweiten. Falls dieser ebenfalls keine Zweidrittel-Mehrheit ergibt, ist der Wahlvorbereitungsausschuss gezwungen, eine neue Kanidatin bzw. Kandidaten zu finden.
Bei mehreren Kanditaten fällt nach dem dritten und allen folgenden Wahlgängen immer derjenige mit den wenigsten Stimmen raus, bis nur eine bzw. einer übrigbleibt, der dann die Mehrheit auf sich vereint.
Wie lang ist die Amtszeit?
Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Kirsrten Fehrs ist im Falle einer Wiederwahl bereit, bis zum Eintritt in den Ruhestand ihr Amt auszufüllen. Sie ist jetzt 59 Jahre alt.